IDW S6 in der Sanierungsberatung: Fortführungsprognose als Prüfungsmittelpunkt
Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, ist Zeit der knappste Faktor. Die Geschäftsführung braucht innerhalb von Wochen eine belastbare Entscheidungsgrundlage: Ist das Unternehmen fortführungsfähig? Welche Maßnahmen wirken? Wie hoch ist der Sanierungsbedarf? Ein IDW-S6-Sanierungskonzept liefert die Antworten – aber nur, wenn es vollständig, widerspruchsfrei und geprüft ist. Hadlel führt die Prüfung nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer durch und dokumentiert jedes Ergebnis im Prüfprotokoll.
Der IDW S6 (Stand: 2023, 5. überarbeitete Auflage) ist der maßgebliche Standard für Sanierungskonzepte in Deutschland. Er wird von Gerichten, Finanzämtern, Kreditinstituten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Referenz anerkannt. Ein Konzept, das den IDW-S6-Anforderungen nicht genügt, wird von Banken im Rahmen der Kreditprüfung zurückgewiesen. Die Folge: Die Sanierung scheitert an der fehlenden Finanzierungszusage, nicht an der operativen Leistungsfähigkeit.
Das Kernstück des IDW S6 ist die Fortführungsprognose nach §252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Der Going-Concern-Grundsatz besagt: Ein Unternehmen ist so zu bilanzieren, als ob es fortgeführt wird – es sei denn, tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten stehen dem entgegen. Die Prognose muss nachweisen, dass das Unternehmen zahlungsfähig bleibt und die Überschuldung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (üblich: 12 bis 24 Monate) beseitigt werden kann. Hadlel prüft die Annahmen der Prognose auf Plausibilität, interne Konsistenz und empirische Belastbarkeit.
Ein typischer Fehler in Sanierungskonzepten ist die optimistische Umsatzplanung. Der Berater geht von einer Umsatzsteigerung um 15 Prozent aus, ohne die Vertriebspipeline zu prüfen. Hadlel setzt dagegen: Die Umsatzplanung wird mit den tatsächlichen Auftragseingängen der letzten zwölf Monate abgeglichen. Die durchschnittliche Abschlussrate wird aus der CRM-Historie berechnet. Der geschätzte Umsatz wird durch einen statistischen Korridor (Pessimistic, Base, Optimistic) begrenzt. Nur der Base-Fall wird in die Fortführungsprognose übernommen.
Die IDW-S6-Gliederung umfasst acht Pflichtbestandteile: Zusammenfassung, Ausgangssituation, Krisenanalyse, Leitbild, Maßnahmenkonzept, integrierter Unternehmensplan, Sensitivitätsanalyse und Schlusserklärung. Hadlel prüft jeden dieser Bestandteile auf Vollständigkeit. Fehlt die Sensitivitätsanalyse (Darstellung der Abhängigkeit von externen Faktoren wie Rohstoffpreisen oder Wechselkursen), gilt das Konzept als unvollständig. Die Bank wird die Kreditprüfung nicht abschließen.
In der Sanierungsberatung für den deutschen Mittelstand ist die Kombination aus IDW S6 und ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) der Regelfall. Das ESUG ermöglicht die Eigenverwaltung nach §270a InsO: Der Geschäftsführer bleibt im Amt, wird aber von einem Sachwalter überwacht. Ein IDW-S6-Konzept ist Voraussetzung für die Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens. Ohne geprüftes Konzept bleibt nur das Regelinsolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter.
Die Hadlel-Prüfung eines IDW-S6-Konzepts umfasst durchschnittlich 25 bis 40 Einzelprüfungen. Geprüft werden: die Krisenursachenanalyse (Ist die Krise strategisch, operativ oder finanziell?), die Maßnahmenlogik (Führen die Maßnahmen tatsächlich zur Liquiditätssicherung?), die Planungsrechnung (Sind die Annahmen zur Kostenentwicklung belegt?), die Szenarioanalyse (Welche Risiken bestehen bei Planabweichung?). Jede Prüfung erhält einen Befund im Protokoll.
Die Sanierungsgewinnbesteuerung nach SanG (Sanierungsgewinn, §3a EStG) ist ein weiterer Prüfpunkt. Ein Sanierungsgewinn entsteht, wenn Verbindlichkeiten in der Krise erlassen werden. Die steuerliche Behandlung ist komplex. Fehler in der Sanierungsbilanz führen zu Nachzahlungen. Hadlel prüft die Berechnung des Sanierungsgewinns und die Anwendung der Sanierungsbescheinigung nach §3a Abs. 4 EStG. Der Befund wird im Prüfprotokoll dokumentiert.
Die Praxis zeigt: In Sanierungsmandaten beträgt der durchschnittliche Beratungsumfang 100 bis 200 Beratertage bei einem Volumen von 150.000 bis 350.000 Euro. Die Dauer beträgt 3 bis 6 Monate. Die angestrebte EBITDA-Verbesserung liegt bei 3 bis 5 Prozent innerhalb von 12 Monaten. Hadlel prüft diese Zielerreichung nach 6, 12 und 18 Monaten im Rahmen eines Folge-Audits. Der Abgleich zwischen Plan- und Ist-Daten wird als separates Prüfprotokoll geführt.
Ein häufiger Prüfungsbefund bei IDW-S6-Konzepten ist die unzureichende Dokumentation der Kapitaldienstfähigkeit. Die Bank verlangt den Nachweis, dass das Unternehmen die Kreditzinsen aus dem operativen Cashflow bedienen kann. Hadlel prüft die Kapitaldienstgrenze: Der operative Cashflow abzüglich Investitionen muss mindestens das 1,5-fache des Zinsaufwands betragen. Liegt der Wert darunter, wird die Fortführungsprognose als bedingt bestanden eingestuft mit der Auflage, die Finanzierungsstruktur anzupassen.
Fazit: Ein IDW-S6-Sanierungskonzept ist nur so gut wie seine Prüfung. Hadlel prüft jede Annahme, jede Planzahl und jede Maßnahme auf Konsistenz und Belegbarkeit. Die Fortführungsprognose ist das Prüfungszentrum. Ohne geprüfte Prognose bleibt die Sanierung eine Wette. Der Geschäftsführer haftet nach §43 GmbHG für die Sorgfalt der Entscheidungsgrundlage. Das Prüfprotokoll ist der Haftungsnachweis.