BAFA und KfW: 30.000 geförderte Beratungen pro Jahr nutzen
Die Förderlandschaft für Beratung im deutschen Mittelstand ist komplex. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Beratungsleistungen mit Zuschüssen bis zu 2.800 Euro. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet Zuschüsse bis zu 4.000 Euro. Pro Jahr werden circa 30.000 geförderte Beratungen in Deutschland durchgeführt. Hadlel prüft die Förderfähigkeit jedes Mandats im Vorfeld und dokumentiert die Abrechnung im Prüfprotokoll.
Das BAFA-Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern (Mittelstand). Gefördert werden Beratungen zu: Unternehmensstrategie, Finanzierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Internationalisierung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 2.800 Euro pro Beratungstag. Voraussetzung: Der Berater ist in der Beraterbörse des BAFA gelistet. Hadlel prüft die Listung vor Mandatsbeginn.
Die KfW-Beratungsförderung (KfW-Programm 440) ergänzt die BAFA-Förderung. Sie richtet sich an Unternehmen ab 3 Jahren Bestehen. Gefördert werden Beratungen zu: Finanzierung, Liquidität, Restrukturierung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Die KfW-Förderung ist kombinierbar mit der BAFA-Förderung, aber nicht für denselben Beratungsgegenstand. Hadlel prüft die Kombinationsmöglichkeiten und dokumentiert die optimale Förderstruktur im Prüfprotokoll.
Ein typisches Mandat: Ein Mittelständler mit 80 Mitarbeitern benötigt eine Strategieberatung zur Digitalisierung. Das Beratungshonorar beträgt 15.000 Euro (10 Beratertage à 1.500 Euro). Die BAFA-Förderung deckt 2.800 Euro ab. Die KfW-Förderung deckt weitere 4.000 Euro ab (für den Finanzierungsteil der Beratung). Gesamtförderung: 6.800 Euro. Der Eigenanteil beträgt 8.200 Euro. Hadlel prüft die Förderfähigkeit der einzelnen Beratungsbestandteile und erstellt den Förderantrag.
Der Förderantrag muss vor dem Beratungsbeginn gestellt werden. Das ist der häufigste Fehler: Unternehmen lassen sich beraten und beantragen die Förderung danach. Der Antrag wird abgelehnt. Hadlel prüft die Antragsfristen und stellt sicher, dass der Antrag vor Mandatsbeginn eingereicht wird. Die Bearbeitungszeit des BAFA beträgt 4 bis 6 Wochen. Die Bearbeitungszeit der KfW beträgt 2 bis 4 Wochen. Hadlel plant die Mandatsdauer entsprechend.
Die Beratungsdokumentation ist Voraussetzung für die Förderung. Der Berater muss einen Beratungsbericht erstellen, der die geförderten Beratungsinhalte nachweist. Der Bericht muss mindestens 10 Seiten umfassen und die Ausgangssituation, die Analyse, die Empfehlungen und die Maßnahmen enthalten. Hadlel erfüllt diese Anforderung durch das Prüfprotokoll. Das Prüfprotokoll ist der Beratungsbericht. Es enthält alle geforderten Inhalte in strukturierter Form.
Die Abrechnung der Förderung erfolgt nach Mandatsabschluss. Der Berater reicht den Beratungsbericht, die Rechnung und den Zahlungsnachweis beim BAFA ein. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Hadlel prüft die Vollständigkeit der Abrechnungsunterlagen vor Einreichung. Fehler in der Abrechnung führen zur Rückforderung des Zuschusses. Die Prüfung der Abrechnungsunterlagen wird im Prüfprotokoll dokumentiert.
Ein weiteres Förderprogramm ist die Beratungsförderung der IHK. Die IHK bietet Beratungsgutscheine im Rahmen der „Förderung unternehmerischen Know-hows" an. Die IHK-Prüfung der Beraterqualifikation ist Voraussetzung für die Listung. Hadlel weist die Qualifikation durch die DIN EN 16114-Konformität und die BDU-Mitgliedschaft nach. Die IHK-Prüfung wird im Prüfprotokoll dokumentiert.
Die steuerliche Behandlung der Förderung ist ein eigener Prüfpunkt. Der BAFA- oder KfW-Zuschuss ist eine Betriebseinnahme. Sie muss in der Buchhaltung erfasst werden. Die Umsatzsteuer auf den Zuschuss ist nicht abzugsfähig (§15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Hadlel prüft die steuerliche Behandlung der Förderung im Rahmen der Mandatsabrechnung. Der Befund wird im Prüfprotokoll dokumentiert.
Fazit: Die BAFA- und KfW-Förderung reduziert die Beratungskosten im Mittelstand um bis zu 6.800 Euro pro Jahr. Hadlel prüft die Förderfähigkeit jedes Mandats, erstellt den Förderantrag, dokumentiert die Beratung im Prüfprotokoll und rechnet die Förderung ab. Ohne Prüfung der Förderfähigkeit verschenkt der Mandant Geld. Mit Prüfung wird die Förderung zum Standardbestandteil jedes Mandats.